Kontakt
mmm.elternbeirat@hmm.muenchen.musin.de 01525 - 3998684 (S. Radovanovic)Infos
Was sind die Aufgaben des Elternbeirats?
Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Er versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern und Schule und ist deshalb für alle Eltern Ansprechpartner, wenn es um Problemlösungen im Klassenzusammenhang, um die Klärung rechtlicher Fragen oder um Anhörungen in Disziplinarverfahren geht.
Der Elternbeirat wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. Deshalb beschäftigt er sich in seinen Sitzungen auch immer wieder mit den neuesten Regelungen aus dem Kultusministerium und geht der Frage nach, welche Pläne zur Umsetzung an der Schule existieren und welche konkreten Auswirkungen für die SchülerInnen damit verbunden sind.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Elternbeirats besteht darin, verschiedenste Aktivitäten zu organisieren und unterstützen, die das Schulleben bereichern und der Identifikation der SchülerInnen mit ihrer Schule dienen. Über Elternspenden und die Einnahmen von Kuchen- und Getränkeverkauf bei Schulfesten ermöglicht der Elternbeirat Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann.
Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt.
Zu seine Aufgaben zählen unter anderem:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden
Detailliertere Informationen finden sich in der Broschüre „Rechte und Aufgaben der Eltern und Elternvertretung in der Schule“, hrsg. vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München. Liebe Eltern, bitte haben Sie keine Scheu uns anzusprechen! Sie können uns via Email kontaktieren. Auch unser Briefkasten (gegenüber dem Getränkeautomaten) darf gerne von Ihnen „gefüttert“ werden.